Meine Partnerin/mein Partner ist nicht in der Kirche - können wir trotzdem kirchlich getraut werden
Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und mindestens einer von beiden Mitglied der evangelischen Kirche ist. Es geht darum, dass beide Ehepartner sich der Verantwortung vor Gott bewusst sind und sich nicht innerlich oder äußerlich vom evangelischen Trauverständnis distanzieren.
Gehört der Partner keiner christlichen Kirche an, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Traugottesdienst in Ausnahmefällen möglich. Dies muss aber auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Pastor/ Ihrer Pastorin besprochen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der nicht-evangelische Partner die Form und Bedeutung des Traugottesdienstes respektiert und das christliche Verständnis der Ehe achtet.
Wenn keiner der Brautleute evangelisch ist, kann die kirchliche Trauung nicht stattfinden.